Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Zukunftsstadt Goes Europe“

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Zukunftsstadt Goes Europe“, Bundesanzeiger vom 24.08.2020

Vom 12. August 2020

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Die Förderrichtlinie ist Teil der Leitinitiative „Zukunftsstadt" des Rahmenprogramms „Forschung für Nachhaltige Entwicklung" (FONA3, www.fona.de) sowie der Innovationsplattform Zukunftsstadt (IPZ, www.innovationsplattform-zukunftsstadt.de) und Teil des Förderprogramms „Die europäische Innovationsunion – Deutsche Impulse für den Europäischen Forschungsraum" und somit ein Beitrag der Bundesregierung zum Europäischen Forschungsraum (EFR) und erfolgt im Rahmen der strategischen Ziele des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Sie soll dazu dienen, die Kooperation zwischen Kommunen in Europa zu stärken und im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit Städte in Europa auf einer praktischen Ebene zu unterstützen. Das BMBF priorisiert im Rahmenprogramm „Forschung für Nachhaltige Entwicklung" innerhalb der Leitinitiative Zukunftsstadt anwendungsnahe Forschung für eine nachhaltige Stadtentwicklung. Die Innovationsplattform Zukunftsstadt soll darin die Lücke zwischen Wissen und Handeln schließen und dazu beitragen, Forschung in die kommunale Praxis zu übertragen. Dafür soll der Austausch zur Forschung für eine nachhaltige Stadtentwicklung vorangetrieben und ein Marktplatz geschaffen werden, der die erfolgreichen Lösungen aufzeigt und bei der Umsetzung vor Ort unterstützt.

Ziel ist der Wissensaustausch zu relevanten und aktuellen Forschungsthemen der nachhaltigen Stadtentwicklung (beispielsweise zu Fragen zur Corona-Pandemie und Mobilität, Innenstadtentwicklung, Digitalisierung, Klimaanpassung, Bürgerbeteiligung etc.). Mit der Fördermaßnahme werden Städte, Stadtteile, Gemeinden oder Landkreise (nachfolgend: Kommunen) dabei unterstützt, Forschungsergebnisse und innovative Ansätze der Forschung für nachhaltige Stadtentwicklung mit anderen Städten in Europa zu teilen und im partnerschaftlichen Austausch die Umsetzung in die Praxis voranzutreiben.

Viele Kommunen in Deutschland arbeiten an innovativen Lösungen zur nachhaltigen Stadtentwicklung, etwa im Bereich des Klimaschutzes und Anpassung an den Klimawandel, der Mobilität, der nachhaltigen Gestaltung urbaner Räume, der Integration oder auch der Digitalisierung und werden dabei im Rahmen von Maßnahmen innerhalb der Leitinitiative Zukunftsstadt des BMBF (siehe Nummer 2) gefördert. Die Herausforderungen in diesen Feldern sind für Kommunen, die vergleichbar groß und regional oder strukturell ähnlich aufgestellt sind, oft die gleichen. Daher können ein gezielter Austausch und die Übertragung der dort gewonnenen Erkenntnisse und Forschungsergebnisse auf andere Kommunen die Wirkung der geleisteten Forschungsarbeit erheblich steigern. Dies gilt sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene. Häufig sind aber Ressourcen für eine solche internationale Vernetzung nicht oder nur begrenzt verfügbar.

Die Förderrichtline richtet sich an Kommunen in Deutschland. Zuwendungszweck von Vorhaben ist die Vernetzung und Kooperation mit europäischen Kommunen sowie Maßnahmen zum Transfer von Forschungslösungen und zur Stärkung des Europäischen Forschungsraums. Dabei schafft die Vernetzung mit europäischen Kommunen vielfältige Mehrwerte. Lokale Projekte profitieren vom Austausch mit europäischen Partnern, die vor ähnlichen Herausforderungen stehen und vergleichbare Ziele verfolgen. Die Kompetenzen in der Kommune werden ausgebaut. Kommunale Partnerschaften werden zum Treiber für die regionale Entwicklung und tragen zum Zusammenhalt in Europa bei. Und nicht zuletzt werden dadurch Sichtbarkeit und Attraktivität der eigenen Region gesteigert. Damit trägt die europäische Vernetzung zur kommunalen Daseinsvorsorge bei. Im Rahmen dieser Maßnahme wird erwartet, dass die geförderten Kommunen, aufbauend auf Ergebnissen aus Forschungs- und Innovationsprojekten im Rahmen von Maßnahmen innerhalb der Leitinitiative Zukunftsstadt (im Weiteren bezeichnet als „zugrundeliegende Forschungsvorhaben") ein Konzept für die Vernetzung und Kooperation mit europäischen Partnerkommunen entwickeln. Im Erfolgsfall wird erwartet, dass das Konzept umgesetzt und die resultierenden Ergebnisse verstetigt werden. Dies soll schon innerhalb der Maßnahme begonnen und nach dem Förderzeitraum der Maßnahme fortgesetzt werden. Die Maßnahme trägt somit zum Transfer von übertragbaren Forschungslösungen, auch über die Landesgrenzen hinweg, bei und stärkt damit den Europäischen Forschungsraum, indem sie den optimalen Austausch von, Zugang zu und Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen fördert (Priorität 5 der Strategie der Bundesregierung zum Europäischen Forschungsraum).

Die Fördermaßnahme soll zu den Zielen des Rahmenprogramms FONA3 beitragen, indem die Forschung für Nachhaltigkeit gestärkt, eine bessere Wissensbasis geschaffen und in der Praxis anwendbare und nützliche Ergebnisse hervorgebracht werden.

Die entwickelten Lösungen und die Vernetzung mit europäischen Kommunen sollen auch insbesondere zur Erreichung des Nachhaltigkeitsziels Nummer 11 der UN-Agenda 2030 beitragen, indem Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gemacht werden.

Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR und der Schweiz genutzt werden.