Strategische Projektförderung in der Klimaforschung mit China

Richtlinie zur Förderung von Vorhaben der strategischen Projektförderung in der Klimaforschung mit China

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Auf der Grundlage des Abkommens zur wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit mit China aus dem Jahr 1978, des Abkommens zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet der ökologischen Forschung und der Entwicklung der Umwelttechnologien aus dem Jahr 1988 sowie der gemeinsamen Absichtserklärung vom 9. Juli 2018 soll die Kooperation im Bereich Klimaforschung ausgebaut werden.

Die Fördermaßnahme erfolgt im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung (2017) sowie des Aktionsplans des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) „Internationale Kooperation". Die Fördermaßnahme zielt darauf, gemeinsame Forschungsprojekte von gegenseitigem Interesse zu fördern und damit zu einer Intensivierung der wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit mit China beizutragen.

Zuwendungszweck dieser Richtlinie ist die Förderung von deutsch-chinesischen Vorhaben in der Forschung zum Klimawandel. Die bewilligten Fördermittel sollen die Grundlagen für eine dauerhafte FuEuI1-Partnerschaft schaffen. Die Zusammenführung von Wissen, Erfahrungen, Forschungsinfrastrukturen und weiteren Ressourcen beider Seiten soll einen Mehrwert für die beteiligten Partner generieren.

Die geförderten Vorhaben sollen auch der Vorbereitung von Antragstellungen für Anschlussprojekte, z. B. bei BMBF, Europäischer Union oder Förderorganisationen wie der Deutschen Forschungsgemeinschaft dienen.

Auf chinesischer Seite wird eine entsprechende Bekanntmachung zur Förderung der chinesischen Partner durch das Ministerium für Wissenschaft und Technologie (MoST) veröffentlicht.