Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Förderung von Forschungsvorhaben zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt.

Zweck der Zuwendung ist die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS).

Die NBS wurde im November 2007 vom Bundeskabinett gebilligt. Zu ihrer Umsetzung wurden am 15. Februar 2011 die Richtlinien des Bundesumweltministeriums zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt vom 26. Januar 2011 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit dem Bundesprogramm sollen Vorhaben gefördert werden, denen im Rahmen der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt eine gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung zukommt oder die diese Strategie in besonders beispielhafter und maßstabsetzender Weise umsetzen. Die geförderten Maßnahmen müssen dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung sowie der Entwicklung der biologischen Vielfalt dienen.

Für den Erfolg dieser Maßnahmen ist eine zielgerichtete Forschung unerlässlich. Mit dieser Bekanntmachung soll das Innovationspotenzial für die Entwicklung und Erprobung anwendungsorientierter, kooperativer Strategien und beispielhafter Maßnahmenkonzepte zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt gefördert werden. Dabei soll an die Themenschwerpunkte des Bundesprogramms Biologische Vielfalt angeknüpft werden.