Wasser-Forschung und Wasser-Innovationen für Nachhaltigkeit - Wasser:N

Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema "Wassertechnologien: Wiederverwendung" im Bundesprogramm "Wasser-Forschung und Wasser-Innovationen für Nachhaltigkeit - Wasser:N" innerhalb des Rahmenprogramms "Forschung für Nachhaltige Entwicklung" (FONA), Bundesanzeiger vom 02.07.2019

Vom 21. Juni 2019
1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Die Fördermaßnahme soll einen Beitrag zur Erhöhung der Wasserverfügbarkeit und damit zu einer nachhaltigen Entwicklung von Regionen im In- und Ausland leisten, insbesondere auch in Ländern mit vielversprechendem Potenzial für deutsche Technikanbieter. Dabei soll der Schwerpunkt des Forschungsgegenstands in Deutschland liegen, in Ausnahmen kann dieser auch im Ausland sein. Ziel ist es, innovative Technologien, Betriebskonzepte und Managementstrategien zur Wasserwiederverwendung und Entsalzung zu entwickeln und so zu einer nachhaltigen Erhöhung der Wasserverfügbarkeit sowie zu einem zukunftsfähigen Wassermanagement beizutragen. Dabei sind die Potenziale der Digitalisierung insbesondere aufzugreifen. Die Untersuchungen sollen möglichst unter praxisnahen Bedingungen durchgeführt werden. Dabei können im Rahmen der modellhaften, praxisorientierten und transdisziplinären Verbundprojekte auch Demonstrationsanlagen im technischen Maßstab erprobt werden. Für eine erfolgreiche Ergebnisnutzung sind bei den zu lösenden Problemstellungen insbesondere auch die Rahmenbedingungen in den Regionen der Projekte zu berücksichtigen. Der Anpassung der Technologien an den Bedarf im Untersuchungsgebiet, der Umsetzung der Ergebnisse in die Praxis nach Projektende, einem optimalen Kosten-Nutzen-Verhältnis und der Übertragbarkeit der technologischen und konzeptionellen Ansätze auf andere vergleichbare Standorte kommen besondere Bedeutung zu. Übergeordnet sollen durch die Ergebnisse der Fördermaßnahme wirksame Impulse zur Entwicklung und Umsetzung ressourcen- und energieeffizienter Lösungen zur Erhöhung der Wasserverfügbarkeit gegeben werden. Hierzu können auch Reallabore beitragen, die den experimentellen Austausch zwischen Wissenschaft und Zivilgesellschaft in einem angepassten Regulierungsrahmen ermöglichen und die auch dazu dienen, Innovations- und Umsetzungshemmnissen zu begegnen.
Mit der Fördermaßnahme sollen Beiträge zu einem nachhaltigen Wassermanagement, zur Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals, SDG) sowie zur Verbesserung der Position deutscher Unternehmen aus den genannten Bereichen unter Wahrnehmung internationaler Verantwortung geleistet werden. Dabei stellt die Etablierung von Referenzprojekten zur Demonstration von entwickelten Technologien und Konzepten für die internationale Positionierung deutscher Technikanbieter und den Ergebnistransfer ins Ausland einen wichtigen Aspekt dar.
Zur Zielerreichung ist eine disziplinübergreifende Kompetenz- und Kapazitätsbündelung in transdisziplinär angelegten und praxisorientierten Verbundprojekten mit Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Praxis erforderlich. Die relevanten Akteure der Wasserwirtschaft sollen daher von Anfang an eingebunden werden, um eine Ergebnisumsetzung vorzubereiten bzw. zu erreichen. Ferner sind im Rahmen der Fördermaßnahme auch begleitende Kommunikationsmaßnahmen vorzusehen und öffentlichkeitswirksame Aktivitäten zur vorhabenbezogenen Wissensvermittlung im Dialog mit den Akteuren auch außerhalb von Wissenschaft und Technik durchzuführen.
Die Förderrichtlinie ist Teil des neuen Bundesprogramms „Wasser-Forschung und Wasser-Innovationen für Nachhaltigkeit – Wasser:N". Sie gliedert sich ein in das Rahmenprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) „Forschung für Nachhaltige Entwicklung" (FONA) und liefert darin Beiträge zur Leitinitiative Green Economy/Ressourcen und Rohstoffe.