Weltgemeinschaft beschließt IPCC-Arbeitsprogramm bis 2029

Auf der ersten IPCC-Plenarsitzung unter neuem Vorstand (16.-20.01.2024) beschlossen die Delegierten in Istanbul, Türkei, welche Berichte bis 2029 erstellt werden sollen.

Nachdem der IPCC im Juli 2023 mit der Wahl eines neuen Vorstands seinen siebten Berichtszyklus eingeläutet hatte, standen jetzt die Entscheidungen über das Arbeitsprogramm an. Über 300 Delegierte aus 120 IPCC-Mitgliedsstaaten diskutierten über mögliche Formate und Themenschwerpunkte der zu erstellenden Berichte: Der IPCC unterscheidet unter anderem zwischen umfassenden Sachstandsberichten und themenspezifischen Sonderberichten (mehr zu Berichtsformaten).

Bereits vorab war die Erstellung eines IPCC-Sonderberichts zu „Klimawandel und Städten" sowie eines Methodik-Berichts für die Behandlung von kurzlebigen klimawirksamen Stoffen in Treibhausgasinventaren beschlossen worden (siehe hier). Zu diesen beiden Berichten werden sich in den nächsten Monaten Fachleute auf sogenannten Scoping Meetings treffen, um Vorschläge für die Kapitelausgestaltung zu erarbeiten. Die Berichte sollen 2027 erscheinen.

Die Vertragsstaaten des Pariser Abkommens hatten den Weltklimarat um wissenschaftliche Informationen für die zweite Globale Bestandsaufnahme des Fortschritts des Pariser Abkommens beim Klimagipfel Ende 2028 und für das Globale Anpassungsziel (Global Goal on Adaptation) gebeten. In Istanbul standen unterschiedliche Optionen zur Diskussion, wie der Weltklimarat sein Arbeitsprogramm ausrichten könnte, um rechtzeitig politikrelevantes Wissen bereitzustellen. Die Delegierten einigten sich auf folgende Produkte:

  • Methodik-Bericht zur Inventarisierung von CO2-Entnahme, -Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung (CDR, CCU/S) (2027)
  • Siebter IPCC-Sachstandsbericht (AR7) (bis 2029) mit folgenden Teilberichten
    • Beitrag von Arbeitsgruppe 1: „Naturwissenschaftliche Grundlagen" (Scientific Basis)
    • Beitrag von Arbeitsgruppe 2: „Folgen, Anpassung und Verwundbarkeit" (Impacts, Adaptation and Vulnerability), verbunden mit einem eigenständigen Berichtsteil zu „Methoden zur Bewertung von Anpassung" (Update der IPCC Technical guidelines on impacts and adaptation incl. adaptation indicators, metrics and methodologies von 1994)
    • Beitrag von Arbeitsgruppe 3: „Minderung des Klimawandels" (Mitigation)
    • Synthesebericht des siebten Berichtszyklus

Entscheidungen über den Zeitpunkt der Veröffentlichung der Berichte werden nach weiteren Beratungen bei der nächsten Plenarsitzung gefällt.

Zusätzliche Beschlüsse dieser Plenarsitzung betrafen die Zulassung weiterer Beobachterorganisationen, das Budget sowie die Aufarbeitung von Lehren aus dem vergangenen Zyklus in einer dafür eingerichteten Task Group.

Das BMBF wird diesen Berichtsprozess wie in vergangenen Berichtszyklen in Deutschland in Zusammenarbeit mit dem deutschen IPCC Focal Point im Auswärtigen Amt begleiten, unter anderem über die Deutsche IPCC-Koordinierungsstelle. Diese steht als Ansprechpartner für Fachleute zur Verfügung, die sich für eine Mitarbeit an den Berichten interessieren.