Richtlinie zur Förderung von Vorhaben der Projektförderung mit der Republik Singapur unter der Beteiligung von Wissenschaft und Wirtschaft („2+2“-Projekte) zum Thema „Smarte urbane Mobilität"

Bekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung Richtlinie zur Förderung von Vorhaben der strategischen Projektförderung mit der Republik Singapur unter der Beteiligung von Wissenschaft und Wirtschaft („2+2“-Projekte) zum Thema „Smarte urbane Mobilität“

Vom 7. Mai 2020

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Singapur ist mit seinen hervorragenden Universitäten, Forschungseinrichtungen und Unternehmen, seiner im weltweiten Vergleich exzellenten Innovationsleistungen und der gut entwickelten Zusammenarbeit zwischen Universitäten und Industrie für Deutschland ein wichtiger Forschungs- und Innovationspartner. Auf der Grundlage der Vereinbarung zur wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit mit der Republik Singapur aus dem Jahr 1994 soll die Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung, Technologie und Innovation weiter intensiviert werden.

Die vorliegende Fördermaßnahme erfolgt im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung und dem Zehn-Punkte-Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für mehr Innovation in kleinen und mittleren Unternehmen „Vorfahrt für den Mittelstand" unter dem Dach von „KMU-international". Sie ist Teil des Forschungsrahmenprogramms „Forschung für Nachhaltige Entwicklung" des BMBF (FONA) und trägt zur Umsetzung der FONA-Initiative Zukunftsstadt bei. Sie ergänzt dabei die Förderrichtlinien „MobilitätsWerkStadt 2025" und „MobilitätsZukunftsLabor 2050" im Rahmen der Forschungsagenda „Nachhaltige urbane Mobilität" (www.fona.de/de/24127). Die Fördermaßnahme trägt außerdem zur Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung sowie der Umsetzung des Nationalen Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung bei. Des Weiteren leistet die Fördermaßnahme einen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung. Zentral für urbane Mobilität ist dabei das Sustainable Development Goal (SDG) 11 „Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten".

Mit einer global weiter anwachsenden städtischen Bevölkerung geht eine Verschärfung der Treibhausgaswerte und Verkehrsbelastung in den Städten einher. Der deutsche Klimaschutzplan 2050 sieht vor, die Emissionen aus dem Verkehrssektor deutlich zu reduzieren. Der sozial- und klimagerechten Transformation städtischer Verkehrs- und ­Mobilitätssysteme kommt dabei eine herausragende Stellung zu. Zur Erreichung der Klimaziele bedarf es hierbei Lösungsansätze, die neben technologischen Entwicklungen auch notwendige Verhaltensänderungen mit einschließen. Singapur arbeitet ebenfalls an einer autoreduzierten, urbanen Gesellschaft.

Wissenschaft, Verkehrsplanung und Kommunen sind daher herausgefordert, konzertiert Lösungen für nachhaltige Mobilitätssysteme zu entwickeln. Konzepte smarter, urbaner Mobilität verknüpfen hierbei verschiedene Mobilitätsangebote und den Güterverkehr mit hocheffektiven technologischen und digitalen Innovationen. Dies muss bedarfsgerecht und angepasst an die spezifischen Gegebenheiten vor Ort geschehen.

Mit dieser Richtlinie sollen innovative, deutsch-singapurische Verbundvorhaben in der angewandten Forschung zu smarter, urbaner Mobilität gefördert werden. Für Deutschland und Singapur sind u. a. innovative Lösungen zu first- und last-mile Konnektivität für urbane Mobilität wie auch für die Stadt-Umland-Mobilität wichtig, welche Bedarfe, Anforderungen und Wünsche im Kontext von Alltags-, Güter- und/oder Pendlermobilität berücksichtigen. In diesem Kontext sollen insbesondere die Schwerpunktthemen Modellierung von Verkehrsemissionen, Sensortechnologien und Sensorsysteme sowie Lebenszyklus-Nachhaltigkeitsbewertung (life cycle sustainability assessment, LCSA) adressiert werden (siehe Nummer 2 der Bekanntmachung).

Konkret soll die Zusammenarbeit von deutschen und singapurischen Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Wirtschaft in Form von „2+2-Projekten" gefördert werden. Derartige Projekte müssen die Beteiligung mindestens einer deutschen und einer singapurischen Hochschule oder Forschungseinrichtung und mindestens eines deutschen und eines singapurischen forschenden Unternehmens der gewerblichen Wirtschaft bzw. Industriepartners, insbesondere kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU), vorsehen.

Ziel dieser Förderrichtlinie ist die Zusammenführung von Wissen, Erfahrungen, Forschungsinfrastrukturen und weiteren Ressourcen seitens der deutschen sowie singapurischen Partner, welche einen Mehrwert für die beteiligten Forschungs- und Kooperationspartner generiert. Durch Austausch von Wissen und durch gemeinsame Entwicklungen soll langfristig die Grundlage für gegenseitigen Marktzugang und eine nachhaltige wirtschaftliche Kooperation geschaffen werden. Die bewilligten Fördermittel sollen die Grundlagen für eine dauerhafte Forschungs-, Entwicklungs- und Innovations-Partnerschaft schaffen.

Die vorliegende Fördermaßnahme ist eingebettet in die Internationalisierung von Forschung, Technologie und Innovation mit Singapur. Auf singapurischer Seite wird eine entsprechende Bekanntmachung zur Förderung der singapurischen Partner durch A*STAR (https://www.a-star.edu.sg/Research/funding-opportunities) veröffentlicht.