Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Nachhaltiges Landmanagement in Subsahara-Afrika: Durch Forschung vor Ort Lebensgrundlagen verbessern“

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Nachhaltiges Landmanagement in Subsahara-Afrika: Durch Forschung vor Ort Lebensgrundlagen verbessern“ im Rahmen der BMBF-Strategie „Forschung für Nachhaltigkeit“ (FONA)

Vom 8. April 2021
1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Ein nachhaltiges Landmanagement ist von zentraler Bedeutung für die nachhaltige Entwicklung der Weltbevölkerung. Nach Berechnungen der Vereinten Nationen (UN) wird die Weltbevölkerung bis 2050 auf etwa 9,8 Milliarden Menschen anwachsen, wobei alleine für Afrika ein Anstieg von 1,3 auf rund 2,5 Milliarden Menschen prognostiziert wird. Dies geht einher mit einem höheren Bedarf an Nahrungsmitteln, welcher – zusammen mit dem Klimawandel – den Druck auf die natürlichen Ressourcen verstärkt.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fordert im Rahmen dieser Förderrichtlinie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf, Beiträge zur Verbesserung der Lebensbedingungen durch nachhaltiges Landmanagement in Subsahara-Afrika zu liefern. Benötigt werden lokale und regionale Lösungen für eine nachhaltige Nutzung und Steigerung der Nahrungsmittelproduktion auf vorhandenen Flächen, auch in Hinblick auf zu erwartende naturräum­liche und sozioökonomische Veränderungen. Hierzu sollen die vorhandenen Ressourcen (u. a. Boden, Wasser, Bio­diversität, Arbeit, Technik) effizienter genutzt, sowie Bodenerosion, Landdegradierung und Wüstenbildung verringert werden. Eine ressourcenschonende Wirtschaftsweise unter Berücksichtigung einer optimalen Nutzungsform der zur Verfügung stehenden Flächen sowie der Einsatz moderner, regional angepasster Technologien und Dienstleistungsangebote (vor allem im Rahmen der Digitalisierung) müssen so miteinander verzahnt werden, dass Synergien für die regionale Wertschöpfung erzielt werden. Gleichzeitig gilt es, die Resilienz gegenüber den Auswirkungen des globalen Wandels zu stärken.

Die Fördermaßnahme hat folgende übergeordnete Ziele, die auch als Grundlage für eine spätere Erfolgskontrolle dienen können (zu Erfolgsindikatoren der Zielerreichung siehe Kapitel 2):

  • Ressourcenschonende Effizienzsteigerung der Bewirtschaftung von Land, u. a. durch die Verifizierung entwickelter Bewirtschaftungsformen sowie durch die Stärkung und Nutzbarmachung von digitalen und technologiebasierten Methoden (inklusive entsprechender Schulungen, Fortbildung)
  • Entwicklung und Bereitstellung von Instrumenten für eine vorausschauende Planung der Landnutzung sowie zur Stärkung des Informations- und Wissensaustauschs zwischen den verschiedenen Governance-Ebenen (Landnutzende1, NGOs, Beratungsstellen, Verwaltung, Politik)
  • Beispielhafte Umsetzung der partizipativ entwickelten Maßnahmen und Instrumente sowie Transfer der Erkenntnisse in den Kapazitätsaufbau der Partnerländer (Multiplikatorwirkung, Joint Ownership of Know-How)

Zweck der Zuwendung ist es, für die Umsetzung und Akzeptanz dieser Maßnahmen nutzergerechte Formate für den Wissenstransfer zu entwickeln sowie transparente Entscheidungswege darzulegen. Eine Stärkung der Governance-Strukturen kann durch das Aufzeigen von Umsetzungspfaden und Werkzeugen für faire, integrative und transparente Verhandlungsprozesse erreicht werden. Dazu ist ein enger Austausch aller Governance-Ebenen mit Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft sowie ein koordinierter Einsatz von aufeinander abgestimmten Politikinstrumenten notwendig (siehe Kapitel 2). Gemeinsam mit regionalen Partnern sind auf dieser Basis konkrete Lösungsansätze auf wissenschaftlicher Ebene zu entwickeln und beispielhaft umsetzen (Multi-Akteurs-Ansatz).

Grundlage dieser Förderrichtlinie bildet die BMBF-Strategie „Forschung für Nachhaltigkeit" (FONA). Die Förderrichtlinie trägt zu den UN-Nachhaltigkeitszielen (insbesondere zum Ziel der Landdegradierungsneutralität bis zum Jahr 2030) bei. Sie ist zudem in die Afrika-Strategie des BMBF eingebettet, welche die Ziele verfolgt, Wissenschaft und Wirtschaft besser zu vernetzen, die Verwertung von innovativen Forschungsergebnissen zu ermöglichen und die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung in Afrika zu beschleunigen. Die Förderrichtlinie leistet weiterhin einen aktiven Beitrag dazu, Forschung, Bildung und Innovation in Deutschland und den beteiligten afrikanischen Partnerländern zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher und afrikanischer Unternehmen zu unterstützen. Damit nimmt Deutschland seine internationale Verantwortung bei Forschung, Bildung und Entwicklung zur Bewältigung globaler Herausforderungen wahr.

Die Afrikanische Union (AU) hat ihrerseits ihren forschungspolitischen Willen in der Strategie für Wissenschaft, Technologie und Innovation für Afrika (STISA 2024) bekundet. Dabei werden der Ausbau der Agrarwirtschaft und Agrarwissenschaft hinsichtlich Kultivierungstechnik, Saatgut, Boden und Klima als vorrangige Innovations- und Forschungsfelder genannt. Moderne Informations- und Kommunikationstechnologien werden hierzu als ein wesentlicher Hebel benannt, um ein wissensbasiertes und innovationsgeleitetes Wirtschaftssystem zu entwickeln. Die Strategie ist Teil der Agenda 2063 der Afrikanischen Union, in der die AU-Mitgliedstaaten 2013 eine gemeinsame Vision für die Entwicklung Afrikas in den nächsten 50 Jahren verabschiedet haben.