KI-basierte klimaneutrale Mobilitätssysteme in Modellregionen

Technologien für die klimaneutrale Mobilität zählen zu den Schlüsseltechnologien der Hightech Agenda Deutschland (HTAD). Sie sind ein zentraler Hebel für die Erreichung der Klimaziele der Bundesregierung. Damit dies gelingt, muss Mobilität als ein intelligent vernetztes, nutzerorientiertes und klimaneutrales Gesamtsystem aus Fahrzeugen, Infrastrukturen, multimodalen digitalen Plattformen und Dienstleistungen verstanden werden. Vor diesem Hintergrund adressiert die Fördermaßnahme „KI-basierte klimaneutrale Mobilitätssysteme in Modellregionen“ als eine Flaggschiff-Maßnahme der HTAD die systemische Weiterentwicklung klimaneutraler Mobilitätstechnologien in realen Anwendungszusammenhängen.

Einreichfrist & Infoveranstaltung

Skizzen können bis zum 27. März eingereicht werden.

Die Online-Infoveranstaltung findet am 27. Februar von 10-12 Uhr statt. Eine Anmeldung wird über diese Seite in Kürze möglich sein.

Bitte beachten Sie auch die unten stehenden FAQ. 

Mit dieser Fördermaßnahme stärkt das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) gezielt die Forschung an der Schnittstelle von Technologieentwicklung, gesellschaftlicher Transformation und räumlicher Gestaltung. Die Maßnahme erweitert die Forschungsförderlandschaft zu nachhaltiger Mobilität in regionalen Transformationsräumen um einen sozio-technologischen Ansatz, der Mobilitätssysteme als Ergebnis eines dynamischen Zusammenspiels technischer Innovationen, sozialer Praktiken, institutioneller Rahmenbedingungen und räumlicher Strukturen versteht. Durch die Integration von KI-gestützten Technologien – etwa für Monitoring, Prognostik, Simulation und Steuerung – können Mobilitätssysteme nicht nur effizienter, sondern auch resilienter, klimafreundlicher und nutzerzentrierter gestaltet werden.

Im Fokus stehen Modellregionen (Definition siehe FAQ) als strategische Erprobungsräume für KI-basierte klimaneutrale Mobilitätssysteme. Sie bieten geeignete Rahmenbedingungen, um technologische Innovationen unter realen Bedingungen zu testen und weiterzuentwickeln. Gleichzeitig fungieren Modellregionen als Impulsgeber für Transfer und Skalierung: Durch das Zusammenspiel starker Akteure aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft können hier Wertschöpfungs- und Nachhaltigkeitszusammenhänge adressiert und über die Region hinaus wirksam gemacht werden.

In der Umsetzung entwickeln und erproben Wissenschaft und kommunale Akteure gemeinsam mit regionalen Partnern aus Wirtschaft und Gesellschaft regional und sozial passgenaue Ansätze für klimaneutrale Mobilitätssysteme in Reallaboren. KI kann dabei beispielsweise zur Koordination verschiedener Verkehrsträger, zur Entwicklung multimodaler Mobilitätsplattformen, zur Unterstützung autonomer Personen- und Güterverkehre und bedarfsgerechter On-Demand-Angebote sowie zur bezahlbaren Realisierung innovativer Mobilitätsangebote im ländlichen Raum beitragen. Um die Anschlussfähigkeit der Forschungsergebnisse sicherzustellen, sollen die Projektverbünde mindestens einen regional vernetzten Partner mit ausgewiesener Multiplikatorfunktion einbinden.

Die inter- und transdisziplinäre Forschung übernimmt eine zentrale Rolle bei der Verknüpfung technologischer Innovationen mit gesellschaftlichen Fragestellungen und politischen Zielsetzungen. Sie generiert regionales Handlungs- und Umsetzungswissen, entwickelt neue Governance-Arrangements für den Umgang mit KI-basierten Mobilitätstechnologien und schafft die Grundlage für evidenzbasierte Entscheidungsprozesse. Durch eine projektbegleitende Wirkungsevaluation werden die Lösungsbeiträge zur Klimaneutralität, Lebensqualität und regionalen Entwicklung transparent und messbar gemacht.

Zentral und bindend für jedes Vorhaben ist die Verankerung folgender Punkte im Arbeitsprogramm:

  • Innovative, KI-basierte technologische Lösungen für ein klimaneutrales Mobilitätssystem
  • Passfähige Governance-Arrangements für den Umgang mit neuen Mobilitätstechnologien
  • Innovative Transformationspfade für Modellregionen zur klimaneutralen Mobilität
  • Inter- und transdisziplinäre Forschung sowie KI-gestützte Beteiligungs- und Partizipationsformate
  • Projektbegleitende Wirkungsevaluation

Die Fördermaßnahme basiert auf der Forschungsagenda „Nachhaltige urbane Mobilität“ und knüpft an die Ziele der Fördermaßnahme „Nachhaltige Mobilität in regionalen Transformationsräumen“ an. Sie erweitert diese konsequent um einen starken Fokus auf KI-basierte Mobilitätstechnologien und ist Teil der „Transformationsinitiative Stadt-Land-Zukunft“.

Häufig gestellte Fragen zur Förderrichtlinie (FAQ)

Antragsberechtigt sind

a) Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,

b) Kommunen und Landkreise, kommunale Einrichtungen einschließlich öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (unter anderem Zweckverbände), Metropolregionen, Regiopolregionen, kommunale Unternehmen, Verkehrsverbünde sowie Einrichtungen der Länder,

c) Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie

d) gesellschaftliche Organisationen wie zum Beispiel Stiftungen, Vereine und Verbände

Einzelne Personen und GbR sind von einer Förderung ausgeschlossen.


Voraussetzung für die Förderung ist die projektbezogene Zusammenarbeit von drei oder mehr unabhängigen antragstellenden Partnern in einem Verbund. Dabei müssen die erforderlichen fachlichen Kompetenzen und Qualifikationen im Technologiebereich sowie für eine systemische Herangehensweise für inter- und transdisziplinäres Forschen vorhanden sein. Die Verbundkoordination kann unter den Verbundpartnern mit eigener Zuwendung frei gewählt werden.

Ein Verbund besteht aus mindestens drei Antragstellern (inklusive Verbundkoordinator), davon

a) eine Kommune / interkommunale beziehungsweise intraregionale Institution (zum Beispiel Metropolregion, Regiopolregion oder Zweckverband mit zuwendungsfähiger Rechtsform),

b) eine Hochschule (gilt auch als ein Antragsteller, wenn mehrere Institute derselben Hochschule beteiligt sind) oder eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung,

c) ein weiterer Partner (wie Unternehmen, Verband, zivilgesellschaftliche Organisation, Kommune, Forschungseinrichtung), der nach Möglichkeit in der jeweiligen Modellregion ansässig ist (zum Beispiel Sitz der Geschäftsstelle).

Die Verbundpartner müssen eine tragende Rolle in dem gewählten Themenfeld haben (Federführung für einen Themenbereich oder mindestens für ein Arbeitspaket desselben).

4.3 Praxispartner

Nichtwissenschaftliche Akteure (Praxispartner) müssen in jedem Fall in den Verbund einbezogen werden. Diese sind als Projektpartner mit eigener Zuwendung eingebunden (vgl. a und c).

Eine Eigenbeteiligung der kommunalen Antragsteller durch Eigenmittel ist erwünscht, aber keine notwendige Voraussetzung für eine Förderung.

Zusätzlich zu 4.2 können weitere Praxispartner ohne eigene Zuwendung aber mit konkreter Verankerung im Arbeits- und Ressourcenplan oder mit einer Absichtserklärung am Projekt mitwirken.

Etwaige Praxispartner sollten möglichst an der Erstellung der Skizze mitwirken und durchgehend am Vorhaben beteiligt werden. Eine Einbindung ist zwingend als Verbundpartner notwendig (siehe Kap. 4 der Bekanntmachung). Darüber hinaus können weitere Praxispartner als Verbundpartner ohne eigene Zuwendung mit konkreter Verankerung im Arbeits- und Ressourcenplan sowie über eine assoziierte Partnerschaft eingebunden werden. Assoziierte Partner unterstützen das Projekt, erhalten jedoch keine Fördergelder.

Geeignete Erprobungsräume mit dem Potenzial, eine Modellregion zu werden, sind idealerweise großräumige und funktional verflochtene Räume (wie zum Beispiel Metropolregionen oder Regiopolregionen) mit guten Rahmenbedingungen für Transfer und Skalierung. Eine Modellregion ist ein funktionsräumlich und geographisch klar abgegrenztes Gebiet, in dem neue, digital vernetzte und weitgehend automatisierte Mobilitätslösungen unter realen Bedingungen systematisch entwickelt, erprobt und schrittweise in den Regelbetrieb überführt werden. Eine Modellregion ist nicht an einen bestimmten Raumtypus gebunden. Unterschiedliche Raumtypen – von dichten städtischen Räumen über suburbane Übergangszonen bis hin zu ländlich geprägten Regionen – ermöglichen es, gezielt differenzierte Erprobungsschwerpunkte zu definieren, etwa folgendermaßen: Während in urbanen Räumen die Komplexität hoher Verkehrsaufkommen, multimodaler Verknüpfungen und vernetzter Verkehrssteuerung im Vordergrund steht, liegt der Fokus in ländlichen und peripheren Räumen auf der Schließung von Erreichbarkeitslücken, flexiblen On-Demand-Angeboten und der Sicherung von Grundmobilität. Getragen wird die Modellregion von einer eindeutigen Bedarfslage, von einer deutlich artikulierten Zielvorstellung kooperationsbereiter Akteure aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Forschung sowie von einem erkennbaren Potenzial für eine leistungsfähige digitale und verkehrliche Infrastruktur. Ziel ist es, mithilfe KI-gestützter, klimaneutraler Technologien sowohl Effizienz und Qualität des Mobilitätssystems zu erhöhen als auch gesellschaftliche Teilhabe zu stärken und übertragbare Lösungsansätze insbesondere für struktur- und wirtschaftsschwächere Regionen zu entwickeln. Der im Konsortium (vgl. Frage zur Verbundstruktur oder Kap. 4 der Bekanntmachung) zwingend geforderte dritte Verbundpartner sollte nach Möglichkeit in der jeweiligen Modellregion ansässig sein.




Bindend für jeden Forschungsverbund ist die vollumfängliche Bearbeitung folgender Themen, welche allesamt in der Skizze dargestellt werden müssen:

a) Innovative technologische Lösungen für ein klimaneutrales Mobilitätssystem

b) Passfähige Governance-Arrangements für den Umgang mit neuen Technologien in Mobilitätssystemen

c) Innovative Transformationspfade für Modellregionen zur klimaneutralen Mobilität

d) Inter- und transdisziplinäre Forschung sowie KI-gestützte Beteiligungs- und Partizipationsformate

e) Wirkungsevaluation

Für weitere Details, siehe Kap. 2.1 der Bekanntmachung.

Die Zuwendungen für die Forschungsprojekte werden im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Der Förderzeitraum setzt sich aus einer ersten Förderphase (Grundlagen, Konzept und Erprobung) von bis zu drei Jahren und einer anschließenden zweiten Phase (Umsetzung, Verstetigung und Transfer) von bis zu zwei Jahren zusammen. Die Mittel für die zweite Phase werden vorerst gesperrt. Die Vorhabenbeschreibung umfasst den gesamten Zeitraum.

Nach 2,5 Jahren Laufzeit ist ein Meilensteinbericht, in dem die bisherigen Arbeiten und Zielerreichung resümiert werden, für die erste Phase sowie ein Konzept zur Fortsetzung vorzulegen (Aktualisierung der Vorhabenbeschreibung), anhand derer aufgrund einer Begutachtung über die Fortsetzung des Projekts entschieden wird. Das aktualisierte Konzept für die restlichen zwei Jahre kann auch Modifikationen bei den Arbeitspaketen sowie bei der Zusammensetzung des Verbunds vorsehen. Partner können ausscheiden, aber auch neue hinzukommen. Letztgenannte müssen einen entsprechenden Formantrag vorlegen und eine Zuwendung beantragen. Die Kooperationsvereinbarung zwischen den Verbundpartnern ist gegebenenfalls anzupassen.

Prüfkriterien zum Erreichen des Abbruchmeilensteins sind folgende:

a) Überzeugender Meilensteinbericht

b) Überzeugendes Konzept zur Fortsetzung des Projekts (Aktualisierung der Vorhabenbeschreibung) mit besonderem Fokus auf Verstetigung und Transfer

c) Stringentes Evaluationskonzept zur Messung der Projektwirkung

Genauere Details zu den Anforderungen werden den geförderten Projekten zu gegebenem Zeitpunkt mitgeteilt. Falls die Prüfung zu dem Ergebnis kommen sollte, dass die vom Projekt vorgelegten Berichte bzw. Konzepte nicht überzeugend sind, behält sich das BMFTR vor, von einer Fortsetzung des Projekts abzusehen.

Die Fördersumme insgesamt sollte pro Verbundprojekt 5 Millionen Euro nicht überschreiten.

Die vorgegebene Gliederung für die Vorhabenbeschreibung der Skizze finden Sie in der Förderrichtlinie unter Ziffer 7.2.1 für die Forschungsprojekte. Dort gibt es auch Vorgaben zur Formatierung und Seitenanzahl. Ein Template für die Vorhabenbeschreibung und die Unterstützungsschreiben (LoI) gibt es nicht.

Pro Verbundvorhaben ist nur eine Projektskizze einzureichen, die zwischen den Partnern abgestimmt wird und von der Verbundkoordination eingereicht wird. Eine Zwischenspeicherung der Skizze als xml-Datei ist dabei möglich. Diese kann wieder aktiviert werden, nachdem easy-Online aufgerufen wurde. Die Skizze wird ausschließlich über easy-Online eingereicht werden, eine Einreichung der Skizze per Post ist nicht (mehr) erforderlich. Auf eine Unterschrift auf der Skizze wird verzichtet (das im automatisch generierten PDF für die Unterschrift vorgesehene Feld bleibt entsprechend leer). Nach Einreichen der Skizze bzw. des Antrags wird über easy-Online automatisch eine Bestätigungsmail versendet.

Nachdem Sie Ihre Skizze bis zum 27. März eingereicht haben, folgt die formale Prüfung durch den DLR Projektträger sowie die inhaltliche Bewertung durch externe Gutachterinnen und Gutachter, an welcher sich das BMFTR bei der Förderentscheidung orientiert.

Im Anschluss daran (voraussichtlich im Juli/August 2026) erhalten die ausgewählten Skizzeneinreicherinnen und -einreicher eine schriftliche Aufforderung zur Antragstellung.

Die Anträge sind über easy-Online beim DLR Projektträger einzureichen.

Wenn alle Vorgaben des Projektträgers sowie die Auflagen der Jury erfüllt sind, wird das Projekt vom DLR Projektträger bewilligt. Ein Projektstart ist voraussichtlich frühestens zum 01. Dezember 2026 möglich.

Weitere allgemeine FAQ zur Projektförderung finden Sie auf dieser Seite.

Diese FAQ wurden in verständlicher und allgemeingültiger Sprache formuliert. Unschärfen sind dabei unvermeidlich. Rechtsverbindlichen Charakter hat allein der Originaltext der veröffentlichten Förderrichtlinie.

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