Zur Maßnahme

FAQ zur Rahmenbekanntmachung „Zukunftsfähige Finanzwirtschaft im globalen Wandel (Future Finance)“ und den dazugehörigen Förderaufrufen

Die vorliegenden FAQ geben Interessierten der Rahmenbekanntmachung „Zukunftsfähige Finanzwirtschaft im globalen Wandel“ ergänzende Informationen.

Bei weiteren Fragen können Sie uns eine Mail an future-finance@dlr.de senden oder sich telefonisch an Dr. Nannette Lindenberg (0228/3821-3010) oder Dr. Stephanie Becker (0228/3821-1557) wenden.

Die vollständigen FAQ stehen Ihnen auch als PDF zum Download zur Verfügung: FAQ Future Finance

 

Fragen zum Zusammenspiel von Rahmenbekanntmachung und Förderaufrufen

Die Rahmenbekanntmachung „Future Finance“ legt den übergeordneten organisatorischen und inhaltlichen Rahmen fest, innerhalb dessen das BMFTR Forschungsprojekte zu diesem Themenbereich fördert. Sie definiert die grundsätzlichen Förderbedingungen, die thematische Ausrichtung sowie das Verfahren, nach dem weitere Schritte erfolgen.

Um diese allgemeine Grundlage zu konkretisieren, werden darauf aufbauend spezifische Förderaufrufe veröffentlicht. Diese dienen dazu, die in der 
Rahmenbekanntmachung skizzierten thematischen Module weiter auszuführen, detaillierte inhaltliche Schwerpunkte festzulegen, sowie konkrete Fristen, Anforderungen und Einreichungsmodalitäten bekanntzugeben.

Die Förderaufrufe erscheinen unter der angegebenen Internetadresse https://www.fona.de/de/massnahmen/foerdermassnahmen/future-finance.php

Für die Antragstellung bedeutet dies, dass zwei Ebenen von Vorgaben berücksichtigt werden sollten: 

  1. die allgemeinen Regelungen der Rahmenbekanntmachung und
  2. die spezifischen Anforderungen des jeweiligen Förderaufrufs.

Nein, die in der Rahmenbekanntmachung und dem Aufruf genannten Punkte zeigen nur mögliche Zugänge auf.

Die ersten beiden Förderaufrufe erfolgen im Dezember 2025; weitere Förderaufrufe sind ca. einmal pro Jahr geplant. 

Nein, es ist nicht vorgesehen, dass Skizzen oder Anträge unabhängig von den Förderaufrufen eingereicht werden. Bitte reichen Sie nur Projektskizzen zu den jeweiligen Förderaufrufen innerhalb der angegebenen Frist ein.

Fragen zum finanziellen Rahmen

Die Höhe der beantragten Zuwendung sollte sich grundsätzlich nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit am Bedarf des beantragten Vorhabens orientieren.

Fragen zum zeitlichen Ablauf

Geplanter Laufzeitbeginn der Vorhaben des Aufrufs „Future Finance AB“ ist gegenwärtig Oktober 2026. Der Start jedes individuellen Vorhabens wird im Zuge der Bewilligungsphase dann mit dem DLR-PT bedarfsgerecht festgelegt. Grundsätzlich gilt, dass mit dem beantragten Arbeitsprogramm frühestens nach Bestandskraft des Förderbescheids und dem darin festgelegten Zeitpunkt des Laufzeitbeginns begonnen werden kann.

Die Entscheidung über eine Förderung wird den Skizzeneinreichenden – je nach Haushaltslage des Bundes – voraussichtlich ab März 2026 mitgeteilt.

Ein Bescheid über die geplante Förderung erfolgt i. d. R. einen Monat vor Laufzeitbeginn des Projekts. 

Bei zweistufigen Antragsverfahren erhalten Skizzeneinreicherinnen und Skizzeneinreicher schriftlich die Aufforderung zur Antragstellung (zweite Phase) oder eine schriftliche Information, dass ihr Projektvorschlag nicht in die engere Auswahl gekommen ist. 

Für den Förderaufruf „Future Finance-AB“ ist je nach Haushaltslage des Bundes voraussichtlich ab März 2026 mit einer entsprechenden Rückmeldung zu rechnen. 

Eine endgültige Entscheidung über die Förderung wird erst nach Prüfung und Bearbeitung der Antragsunterlagen aus der zweiten Antragsphase getroffen.

Bei nicht erfolgreicher Einreichung erfolgt die Benachrichtigung auf schriftlichem Weg im Frühjahr 2026.

Fragen zum Anwendungsbezug

Etwaige Praxispartner sollten möglichst an der Erstellung der Skizze mitwirken und durchgehend am Vorhaben beteiligt werden. Eine Einbindung ist als Konsortialpartner (im Rahmen eines Teilprojekts), über eine assoziierte Partnerschaft oder weitere Formate der Begleitung des Projekts möglich. 
Assoziierte Partner unterstützen das Projekt, indem sie ihr Know-how und ihren Zugang zu Informationen oder Netzwerken zur Verfügung stellen und bei der Verbreitung der Ergebnisse des Vorhabens an ihre Zielgruppe zur Verfügung stellen. Eine assoziierte Partnerschaft ist nicht an Fördergelder geknüpft.

Wissenschaftskommunikation ist die allgemeinverständliche, dialogorientierte Kommunikation und Vermittlung von Forschung und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft.
Wissenschaftskommunikation ist ein wichtiger Bestandteil aller vom BMFTR geförderten Forschungsvorhaben. Deshalb sind Ausgaben/Kosten, die im Förderzeitraum für die Wissenschaftskommunikation anfallen, auch zuwendungsfähig. 

Auf der Seite https://www.wissenschaftskommunikation.de/ finden Sie hilfreiche Informationen zur Wissenschaftskommunikation. Unter anderem 
werden unter dem Menüpunkt „Format“ zahlreiche mögliche Formate für Ihre Kommunikation vorgestellt.

Weiterführende Informationen sind zudem auf den Seiten https://www.bmftr.bund.de/DE/Forschung/Wissenschaftssystem/Wissenschaftskommunikation/wissenschaftskommunikation_node.html sowie https://transferunit.de/ abrufbar.

Fragen zur Skizzeneinreichung

Nein, ein tiefergehendes inhaltliches Feedback ist nicht vorgesehen. Bei sonstigen Fragen können Sie gern auf den DLR-PT zukommen.

Ein Anhang ist im Skizzenstadium nicht vorgesehen. 

Pro Verbundvorhaben ist nur eine Projektskizze einzureichen. Diese muss zwischen den Partnern abgestimmt sein. Einzureichen ist die Skizze von der vorgesehenen Verbundkoordinatorin bzw. dem vorgesehenen Verbundkoordinator. Einer Unterschrift bedarf es im Skizzenstadium nicht.

Nein. Nur die Einreichenden von Projektskizzen, die es in die engere Auswahl geschafft haben, werden eingeladen, ihr Projekt online einer Jury zu präsentieren. Da die Einladung hierzu relativ kurzfristig erfolgen wird, sind alle Einreichenden gebeten, sich die im Aufruf genannten voraussichtlichen Termine vorzumerken. Die eingeladenen Projekte werden ihre Projektidee kurz (ca. 5 Minuten) vorstellen dürfen und haben danach die Möglichkeit, Fragen der Jury zu beantworten. Es sollten an diesem Termin alle Teilprojektleitungen persönlich online teilnehmen.

Nein. Die Skizze soll genauso verfasst werden, wie in der Musterskizze angegeben. Dabei gibt es einen Teil, der in Englisch und einen Teil, der in Deutsch verfasst werden muss.

Fragen zum Förderantrag

Der Förderantrag umfasst den mit easy-online erstellten Formantrag (AZA/AZAP/AZV/AZK) und die ausführliche Vorhabenbeschreibung, die eine Erweiterung der eingereichten Skizze darstellt. 

Für die Erstellung von Förderanträgen geben die Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV) bzw. Kostenbasis (AZK) im Formularschrank für Fördervordrucke des Bundes wichtige Hinweise: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=formularschrank_foerderportal&formularschrank=bmftr#t1

Mit der Aufforderung zur Antragstellung erhalten die erfolgreichen Skizzeneinreicherinnen und -einreicher genaue Informationen, welche Unterlagen in Deutsch bzw. Englisch in der Antragsphase eingereicht werden müssen.

Nach erfolgreicher Skizzenbewertung und Aufforderung zur Antragstellung müssen alle Teilprojekte einen eigenständigen Förderantrag einreichen. Dieser besteht aus einem administrativen Teil (AZA/AZAP/AZV/AZK-Formular) und der gemeinsam im Verbund abgestimmten Vorhabenbeschreibung inklusive Beschreibung der Teilprojekte.

Die Ziele des Projekts sind nachvollziehbar, klar und überprüfbar zu formulieren. Die spezifisch angestrebten Arbeitsziele sind eindeutig zu benennen. Zudem ist darzustellen, inwiefern die Ziele des Vorhabens mit den Zielen der Rahmenbekanntmachung und des Förderaufrufs zusammenhängen.

Zur Darstellung der Projektziele ist auch ein Arbeitsplan zu erstellen. Daraus soll 
hervorgehen: 

  • welche Ziele mit einem Arbeitspaket erreicht werden sollen,
  • wer auf welche Weise zu diesem Arbeitspaket beiträgt,
  • wie die Arbeitspakete ineinandergreifen und
  • welcher spezifische Ressourceneinsatz vorgesehen ist.

Administrative Fragen

Zuwendungsfähige Ausgaben oder Kosten sind im Wesentlichen

  • Personalstellen für wissenschaftliche Projektmitarbeitende bis in der Regel E13
  • nichtwissenschaftliches Personal in begründeten Fällen mit einem Stellenanteil bis zu 50 %
  • Studentische Hilfskräfte
  • Reisemittel für projektbezogene Reisen zu Arbeitstreffen, Konferenzen im Inland und Ausland
  • Sach- und Investitionsmittel bei Bedarf für z. B. Forschungsdaten, Open_Access-Gebühren für Publikationen, projektbedingte Verbrauchsmaterialien

Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMFTR.
Alle notwendigen Dokumente finden sich im Formularschrank für Fördervordrucke des Bundes: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=formularschrank_foerderportal&formularschrank=bmftr#t1

Nicht zuwendungsfähig sind u. a:

  • Ausgaben, die außerhalb des Förderzeitraums verursacht wurden
  • Ausgaben für Gegenstände, die der Grundausstattung zuzurechnen sind und die nicht projektbezogen eingesetzt werden; zur Grundausstattung gehören dabei Gegenstände und nicht projektbezogene Infrastrukturausgaben, die auch für den sonstigen regelmäßigen Geschäftsbetrieb erforderlich sind
  • Abschreibungen für Gegenstände
  • Ausgaben für die Wartung und Reparatur von Gegenständen, die nicht aus den Fördermitteln beschafft wurden
  • Erstattungsfähige Umsatzsteuer

Zuwendungsfähig sind Tariferhöhungen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits beschlossen wurden ebenso wie tarifliche Stufenaufstiege. 

Zur besseren Vernetzung, zur Stärkung des Anwendungs- und Praxisbezugs sowie der Wissenschaftskommunikation und des Wissenstransfers sind die Forschungsprojekte der Rahmenbekanntmachung „Future Finance“ zur Zusammenarbeit mit dem wissenschaftlichen Begleitvorhaben 
verpflichtet. 

Forschungsprojekte sind deshalb angehalten, bei der Ressourcen- und Finanzierungsplanung ihrer Projekte für die Zusammenarbeit, Mitwirkung und aktive Unterstützung des Begleitvorhabens Ressourcen einzuplanen. 

Konkret sollten in der Regel pro Laufzeitjahr und pro Teilprojekt anderthalb Personenmonate an Arbeitszeit sowie zwei nationale Reisen für je zwei Personen (Teilprojektleitung plus im Teilprojekt mitarbeitende Person) an Reisemitteln eingeplant werden.

Fragen zu easy online

easy-Online ist eine internetbasierte Online_Plattform für Antragstellerinnen und Antragsteller (https://foerderportal.bund.de/easyonline/). 
Sie kann mit jedem gängigen Internet-Browser und entsprechender Internetverbindung ohne weitere Software-Installation genutzt werden, um einen Förderantrag, eine Skizze oder ein Angebot – soweit in einer Bekanntmachung eines Bundesministeriums oder des Bundeskanzleramts vorgegeben – einzureichen.

Sollte Ihr Browser Probleme mit der Darstellung der easy-Online Nutzeroberfläche haben, wechseln Sie den Browser (bspw. Mozilla Firefox) und/oder updaten Sie diesen.

Ja, es ist möglich, die Skizzen oder Anträge als xml-Datei zu speichern. Diese kann wieder aktiviert werden, nachdem easy-online aufgerufen wurde. 

Ja, nach Einreichen der Skizze bzw. des Antrags wird über easy-online automatisch eine Bestätigungsmail versendet.

Ja. In der Bestätigungsmail wird erläutert, welche Schritte notwendig sind, um die Skizze bzw. den Antrag zurückzuziehen.

Weitere generelle Fragen

Nein. Die Wahl der Vorhabenart sollte von der Idee des Projekts, den zu erledigenden Arbeiten und den Kompetenzen abhängen.

Nein, die Doppelförderung von Projekten ist ausgeschlossen (im Antrag muss dazu auch Stellung bezogen werden).

Nein, jede Person, die an einer Hochschule, außeruniversitären Forschungseinrichtung oder an einer anderen öffentlichen oder privaten Einrichtung bzw. in einem Unternehmen beschäftigt ist, steht die Einreichung einer Skizze über diese Institutionen offen. Privatpersonen sind dabei von einer Förderung ausgeschlossen.

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