Förderaufruf: Finanzwirtschaft und Klimaschutz und -anpassung, Future Finance-AB
Dieser Förderaufruf nimmt Bezug auf das Modul A: „Finanzwirtschaft und Klimaschutz“ und das Modul B: „Finanzwirtschaft & Klimaanpassung“ der Rahmenbekanntmachung des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt zur Förderung von Projekten zum Thema „Zukunftsfähige Finanzwirtschaft im globalen Wandel (Future Finance)“ vom 04.11.2025.
HINWEIS: Der vollständige Förderaufruf steht Ihnen auch als PDF zum Download zur Verfügung: Förderaufruf Future Finance-AB
Ziel des Förderaufrufs ist es, Forschungsprojekte zu den Modulen A und B zu fördern.
Modul A: „Finanzwirtschaft und Klimaschutz“
Im Modul A werden Forschungsprojekte gefördert, die Empfehlungen und Lösungen entwickeln, wie der Anteil privaten Kapitals für die Finanzierung von Klimaschutz und der Transition zu Klimaneutralität gesteigert werden kann. Eine wesentliche Frage ist, wie Interaktion und Zusammenarbeit zwischen Finanz- und Realwirtschaft gestärkt werden können. Ferner soll beantwortet werden, wie politische und regulatorische Rahmenbedingungen die Erreichung der Klimaziele und die nachhaltige Transformation in Europa und national unterstützen können. Dabei müssen zugleich globale Herausforderungen sowie weitere makroökonomische und (geo-)politische Ziele berücksichtigt werden. Von besonderem Interesse sind dabei Arbeiten zur Wirkung von Finanzierungsinstrumenten und von Nachhaltigkeitsregulierung.
Modul B: „Finanzwirtschaft & Klimaanpassung“
Im Modul B sollen Vorhaben gefördert werden die erforschen, wie Klimaanpassung finanziert werden kann. Besonderes Augenmerk soll auf Lösungen und Empfehlungen für die kommunale und regionale Ebene sowie auf die Einbindung von privatem Kapital gelegt werden. Die Forschungsvorhaben sollen sich dabei Fragestellungen bezüglich Eignung, Effizienz und Wirkung von Finanzierungsinstrumenten, Versicherungsaspekten, Politiken und Regulierung sowie Partizipation aller relevanten und betroffenen Akteure widmen. Da Lösungen und Modelle zur effizienten und praktikablen Finanzierung von Klimaanpassung bisher noch weniger entwickelt und erprobt sind, könne sich Forschungsprojekte auch grundsätzlichen Fragestellungen widmen. Das können zum Beispiel Vorhaben zu innovativen Finanzierungsinstrumenten von nachhaltigen Infrastrukturprojekten mit Bezug zur Anpassung an den Klimawandel oder zu Regulierungsansätzen oder Förder- und Politikinstrumenten im Mehrebenensystem (Kommunen, Länder, Bund, EU) sein. Darüber hinaus werden Projektideen begrüßt, die Erkenntnisse und Erfahrungen bzgl. der Finanzierung von Klimaschutz aufgreifen bzw. evaluieren und daraus Folgerungen und Empfehlungen zur Finanzierung von Klimaanpassung ableiten.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von in der Regel drei Jahren als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Für weitere Bestimmungen siehe Rahmenbekanntmachung des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt zur Förderung von Projekten zum Thema „Zukunftsfähige Finanzwirtschaft im globalen Wandel (Future Finance)“ vom 04.11.2025. Insbesondere beachtet werden sollte die Anforderung der Rahmenbekanntmachung „Future Finance“ an die enge Zusammenarbeit, Mitwirkung und aktive Unterstützung des Begleitvorhabens (siehe Punkt 5 der Rahmenbekanntmachung), die bei der Finanz- und Ressourcenplanung einkalkuliert werden sollte.
Verfahren
Das Verfahren ist zweistufig. Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline). Es gelten die Bestimmungen der Rahmenbekanntmachung des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt zur Förderung von Projekten zum Thema „Zukunftsfähige Finanzwirtschaft im globalen Wandel (Future Finance)“ vom 04.11.2025.
In der ersten Verfahrensstufe sind bis spätestens 25.01.2026 zunächst Projektskizzen in ausschließlich elektronischer Form vorzulegen:
https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=KIZ&b=FUTURE_FINANCE-AB&t=SKI
Einer Unterschrift bedarf es nicht. Bei Verbundprojekten ist die Projektskizze von der vorgesehenen Verbundkoordinatorin bzw. dem vorgesehenen Verbundkoordinator einzureichen.
Es dürfen pro Forschungsgruppe nur maximal eine Skizze in der Rolle der Verbundkoordination und maximal eine Skizze in der Rolle eines Teilprojekts eingereicht werden.
Eine Formatvorlage für die Skizze steht Ihnen hier zum Download bereit. Dieses Formular muss zwingend genutzt werden; die Skizze darf die vorgegebene Seitenanzahl nicht überschreiten (zweiseitiger Abstract sowie die Beantwortung der Fragen auf maximal weiteren zwei Seiten; Deckblatt mit Kontaktdaten, Verbundpartnern sowie Fördersumme (nach Teilprojekten aufgeschlüsselt)). Der Abstract ist in englischer Sprache zu verfassen, die Fragen sind in deutscher Sprache zu beantworten.
Im Hinblick auf eine umfassende und anwendungsbezogene Bearbeitung der Forschungsfragen und Themen ist eine interdisziplinäre Zusammenarbeit in den Projekten von Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlicher Disziplinen sowie eine enge Kooperation mit Stakeholderinnen und Stakeholdern aus der Praxis erwünscht.
Zur Erhöhung des Anteils weiblicher Expertinnen (insbesondere auch bei Projektleitungen) in den zu fördernden Projekten werden Projektvorschläge von Wissenschaftlerinnen und Praktikerinnen besonders begrüßt.
Weitere Informationen zum Auswahlprozess sind in Punkt 7.2.1 der zugrundeliegenden Rahmenbekanntmachung „Future Finance“ geregelt. Nach erfolgter Begutachtung unter Beteiligung externer Gutachterinnen und Gutachtern wird es bei gleichwertiger Eignung ggf. eine teilrandomisierte Vorauswahl von Skizzen geben, die eingeladen werden, ihr Projekt kurz online vor einer Jury vorzustellen. Bitte merken Sie sich dafür den 4. und 5. März 2026 als voraussichtlichen Termin vor. Bei der Projektvorstellung sollten die Projektleitungen aller Teilprojekte persönlich teilnehmen.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasserinnen und Verfasser der positiv bewerteten und ausgewählten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen (siehe auch Punkt 7.2.2. der Rahmenbekanntmachung). Weitere Hinweise zur Antragstellung und v.a. auch zur Gestaltung der Vorhabenbeschreibung entnehmen Sie bitte den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV) bzw. auf Kostenbasis (AZK).
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können Sie im Formularschrank des BMFTR unter folgendem Link abrufen:
Vor Antragstellung ist eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Projektträger zu empfehlen.
Ansprechpartnerinnen
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMFTR folgenden Projektträger beauftragt:
DLR Projektträger
Bereich Umwelt und Nachhaltigkeit
Abteilung Klima, Politik, Internationales
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
E-Mail: future-finance@dlr.de
Internet: https://projekttraeger.dlr.de/de/ueber-uns/bereiche/umwelt-und-nachhaltigkeit
Dr. Nannette Lindenberg
Telefon: 02 28/38 21-3010
und
Dr. Stephanie Becker
Telefon: 02 28/38 21- 1557
Weitere Informationen finden Sie unter
https://www.fona.de/de/massnahmen/foerdermassnahmen/future-finance.php
Hinweis
Dies ist ein formloser Förderaufruf auf Grundlage der Rahmenbekanntmachung des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt zur Förderung von Projekten zum Thema „Zukunftsfähige Finanzwirtschaft im globalen Wandel (Future Finance)“ vom 04.11.2025 (BAnz vom 04.12.2025).
Die Bestimmungen der Rahmenbekanntmachung finden auf eingereichte Skizzen unverändert Anwendung.
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