Nachhaltigkeitskriterien der EU-Taxonomie neu gestalten: Chance zur Mitwirkung

Mit der EU Taxonomie-Verordnung definiert die EU klare Kriterien für nachhaltiges Wirtschaften. Dieses Regelwerk soll nun vereinfacht werden. Bis zum 5. Dezember können sich auch Unternehmen und weitere Stakeholder am Überarbeitungsprozess beteiligen.

Wann gilt eine wirtschaftliche Tätigkeit offiziell als nachhaltig? Nach welchen Kriterien entscheidet die Europäische Union (EU), ob ein Unternehmen grün wirtschaftet? Die Antwort liefert die EU‑Taxonomie-Verordnung: Seit 2020 bildet sie das zentrale Instrument, um Investitionen gezielt in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu lenken, und definiert einheitlich, welche Aktivitäten als ökologisch nachhaltig eingestuft werden können. Dadurch wird Transparenz für Unternehmen, Finanzakteuren und der Politik, geschaffen, um Klimaschutz- und Umweltwirkungen besser einordnen und Greenwashing vorbeugen zu können. Für viele Betriebe bedeutet die Taxonomie jedoch auch Berichtspflichten. Jetzt soll das Regelwerk der EU vereinfacht werden. Ziel ist es, die Kriterien so zu gestalten, dass sie in der Praxis leichter anwendbar, rechtssicherer und kosteneffizienter sind. Bis zum 5. Dezember lädt die EU alle Stakeholder, die mit der Taxonomie arbeiten, ein, Stellung zu den geplanten Anpassungen nehmen – einmal in Bezug auf die Delegierte Verordnung zu den Klimazielen und einmal auf die Delegierte Verordnung zu den anderen Umweltzielen. Auf dieser Grundlage will die Kommission anschließend konkrete Reformvorschläge vorlegen. Die finalen Änderungen sollen im zweiten Quartal 2026 beschlossen werden.

Dialog zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Politik
Auch das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) setzt sich dafür ein, Nachhaltigkeit für die Praxis umsetzbar zu machen und förderte dazu bereits in der Vergangenheit den Aufbau von Dialogformaten zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Politik. Ein Schwerpunkt liegt im Austausch zur nachhaltigen Finanzwirtschaft – der sogenannten Sustainable Finance. Aktuell unterstützt das BMFTR mit der Fördermaßnahme „Klimaschutz und Finanzwirtschaft – KlimFi“ die Forschungscommunity zu Sustainable Finance und trägt so zur Umsetzung der BMFTR-Strategie „Forschung für Nachhaltigkeit“ (FONA) bei. KlimFi widmet sich insbesondere der „Aktion 22: Nachhaltige Ausrichtung des Wirtschafts- und Finanzsystems unterstützen". Zudem gibt es inhaltliche Anknüpfungspunkte und Querverbindungen zur Fördermaßnahme „Ökonomie des Klimawandels“, die das Bundesforschungsministerium mehr als zehn Jahre gefördert hat.