Klare Regelungen notwendig, um Phosphorrezyklaten zum Durchbruch zu verhelfen
Wann gelten Phosphorrezyklate nicht mehr als Abfall, sondern können als Produkte in Landwirtschaft und Industrie genutzt werden? Mit dieser Frage befasst sich ein neues Rechtsgutachten, das im Rahmen der Maßnahme „Regionales Phosphor-Recycling“ (RePhoR) erstellt und nun veröffentlicht wurde.

Phosphor ist ein unverzichtbarer, aber begrenzter Rohstoff, der vor allem in der Landwirtschaft als Düngemittel verwendet wird. Um die Abhängigkeit von Importen zu verringern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken, wird in Deutschland und Europa an der Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm gearbeitet. Mittlerweile gibt es dafür verschiedene Verfahren, die aktuell unter anderem in der Fördermaßnahme „Regionales Phosphor-Recycling" (RePhoR) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) entwickelt und großtechnisch umgesetzt werden. Jedoch gibt es noch viele rechtliche Unsicherheiten, die einen Einsatz von recyceltem Phosphor in verschiedenen Bereichen erschweren und somit seine Marktakzeptanz hemmen. Ein von KOPP-ASSENMACHER Rechtsanwälten erstelltes Rechtsgutachten analysiert diese Hürden und zeigt den Forschungs- und Gesetzgebungsbedarf auf.
Unterschiedliche Vorschriften für verschiedene Anwendungen
Zwar existieren bereits europäische und nationale Regelungen, die festlegen, wann Phosphorrezyklate als Produkt gelten. Doch die Rechtsage ist komplex: Je nach Verwendungszweck fallen sie unter Abfallrecht, Chemikalienrecht und/oder Produktrecht. Das macht den Übergang vom Abfall- zum Produktstatus kompliziert.
Für die Zulassung als Dünger in der Landwirtschaft bietet die europäische Düngemittelverordnung (EU-DüngProdV) eindeutige Kriterien: Ein recyceltes Phosphorprodukt muss bestimmte Qualitätsstandards erfüllen, nach der europäischen Chemikalienverordnung REACH registriert sein und eine sogenannte EU-Konformitätserklärung erhalten. Diese bestätigt, dass das Produkt alle rechtlichen Anforderungen erfüllt. Solche CE-gekennzeichneten Produkte dürfen europaweit als Düngemittel verkauft werden. Ergänzend dazu regelt das deutsche Düngemittelrecht den Markt für nationale Produkte ohne CE-Kennzeichnung.
Anders sieht es bei industriellen Anwendungen von recyceltem Phosphor aus, zum Beispiel in der Chemie-, Pharma- oder Lebensmittelindustrie. Hierfür gibt es keine spezielle Regelung. Unternehmen müssen jeweils prüfen, welche Vorschriften gelten. Dazu gehören beispielsweise die REACH-Verordnung, Lebensmittelrecht, falls Phosphor als Zusatzstoff genutzt wird oder Arzneimittelrecht, wenn Phosphor in Medikamenten eingesetzt wird. Das ist aufwendig und schafft Unsicherheiten für Unternehmen.
Spezielle Abfallende-Regelung für Phosphorrezyklate
Um klare, einheitliche Standards für alle Anwendungen in Landwirtschaft und Industrie zu schaffen, sprechen sich die Gutachter für die Einführung einer speziellen nationalen oder europäischen Abfallende-Regelung für Phosphorrezyklate aus. Bauern und Industrieunternehmen müssen sich darauf verlassen können, dass recycelter Phosphor genauso sicher und wirksam ist wie Primärphosphor. Insbesondere industrielle Anwender würden von vereinfachten Zulassungsprozessen profitieren. Darüber hinaus sollte das nationale Düngemittelrecht besser mit der EU-Düngemittelverordnung abgestimmt werden, um auch in diesem Bereich Verfahren zu vereinfachen.
Das vollständige Rechtsgutachten zur Frage des Endes der Abfalleigenschaft von Phosphorrezyklaten kann hier heruntergeladen werden.
(Nachrichtenquelle: Projektträger Karlsruhe - PTKA)