Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben im Rahmen der Fördermaßnahme "Kommunen innovativ"

Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen der Fördermaßnahme "Kommunen innovativ", Bundesanzeiger vom 10.03.2020

Vom 2. März 2020

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Mit der Fördermaßnahme "Kommunen innovativ" verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, die Daseinsvorsorge in Kommunen und Regionen durch eine nachhaltige Entwicklung zu stärken und damit zu gleichwertigen Lebensverhältnissen im ganzen Land beizutragen. Angesprochen sind vor allem Kommunen, die aufgrund struktureller Veränderungen vor besonderen Herausforderungen stehen.

Ein weiteres Ziel dieser Fördermaßnahme ist die Stärkung der Kommunen in ihrer Rolle als Initiatoren, Partner und Adressaten von Forschung, Entwicklung und Innovation. Dabei wird eine Kooperation der Kommunen mit wissenschaftlichen Einrichtungen erwartet.

Die Fördermaßnahme ist Teil des BMBF-Konzepts für strukturschwache Regionen „Chancen.Regionen" und des Gesamtdeutschen Fördersystems des Bundes für strukturschwache Regionen. „Kommunen innovativ" leistet einen Beitrag zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, zu den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDGs) und hier insbesondere zu den Zielen 7, 11, 12, 13 und 15, sowie zu der Mission „Gut leben und arbeiten im ganzen Land" der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung.

Mit der vorliegenden Bekanntmachung werden die Ziele und Themen aktualisiert sowie einige Verfahrensdetails angepasst.