Akzeptanz für die Windenergie

Windenergieprojekte an Land sind notwendig für die Energiewende. Damit die Akzeptanz für Windenergieanlagen auch weiterhin auf hohem Niveau bleibt und auch Kommunen stets von der Windenergie profitieren, schlägt das IKEM eine Sonderabgabe für Windparks vor. Grundlage für die Studie bildeten Forschungsarbeiten und empirische Analysen zum Thema Akzeptanz im Rahmen des vom BMBF geförderten Projekts Dezentrale Beteiligung an der Planung und Finanzierung der Transformation des Energiesystems (DZ-ES).

Im vergangenen Jahr stammten bereits mehr als 13 Prozent der Stromerzeugung aus Windenergieanlagen an Land. Weitere knapp drei Prozent werden Offshore erzeugt. Dies macht die Windenergie zur größten Quelle für erneuerbare Energie – dennoch sind weitere Anstrengungen erforderlich, erläutert IKEM-Geschäftsführer Simon Schäfer-Stradowsky: „Unsere Forschungsergebnisse zeigen ganz klar, dass wir einen massiven Zubau bei der Windenergie benötigen, damit Deutschland seine Klimaziele 2030 erreichen kann. Dies zeigt sich auch im Ergebnispapier der aktuellen Sondierungsgespräche zwischen CDU/CSU und SPD laut dem die neue Bundesregierung für 2019 und 2020 Sonderausschreibungen für den Bau neuer Anlagen mit einer Leistung von insgesamt 4 Gigawatt plant.

„Die gesamte Bevölkerung vor Ort sollte vom Ausbau der Windenergie profitieren, damit die Akzeptanz auf dem bisher hohen Niveau bleibt. Denn nur so können die ambitionierten Ausbaupläne und damit die Energiewende als Ganzes erfolgreich umgesetzt werden, ergänzt Schäfer-Stradowsky. Neben einer frühzeitigen Einbindung der Öffentlichkeit in die Planungen kommt hierfür insbesondere die direkte finanzielle Beteiligung der Kommunen als Strategie in Frage.

Im Auftrag von Agora Energiewende analysierte das IKEM in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Becker Büttner Held und der TU Berlin, Fachgebiet Wirtschafts- und Infrastrukturpolitik (WIP), wie eine solche finanzielle Beteiligung der Kommunen ökonomisch und rechtlich gestaltet werden kann. Von allen untersuchten Optionen erscheint die Einführung einer Sonderabgabe hierfür am ehesten geeignet. „Eine finanzielle Beteiligung kann akzeptanzsteigernd wirken, wenn sie gut nachvollziehbar ist und einen tatsächlichen Nutzen direkt vor Ort mit sich bringt weiß Projektleiter Ralf Ott zu berichten.

Die Sonderabgabe errechnet sich aus der Höhe, der Leistung sowie den Stromerträgen der jeweiligen Anlage – der Betreiber hätte neben einer Einmalzahlung bei Inbetriebnahme auch ein jährliches Entgelt zu entrichten. Damit nicht nur die Standortkommune von den weit sichtbaren Windenergieanlagen profitiert, sollte sie auf sämtliche Gemeinden in einem bestimmten Umkreis verteilt werden. Auf Basis von Beispielwerten ergeben sich für einen Windpark mit drei typischen Windenergieanlagen auf diese Weise einmalig 114.900 Euro und jährlich 16.065 Euro (siehe Beispielrechnung in der zweiten Grafik), die den umliegenden Kommunen anteilig zu Gute kommen.

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Die Sonderabgabe kann im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bundesweit geregelt werden – ein entsprechender Gesetzentwurf wurde vom IKEM ebenfalls erarbeitet. Schäfer-Stradowsky unterstreicht: „Die Sonderabgabe ist ein ideales Instrument, um die Bevölkerung vor Ort zu beteiligen und den Ausbau der Windenergie voranzutreiben.

Die rechtlich-ökonomische Analyse des IKEM wurde nun als Teil der Studie „Wie weiter mit dem Ausbau der Windenergie veröffentlicht und steht auf der Website von Agora Energiewende zum Download bereit. Die Studie wurde von Prof. Dr. Michael Rodi, Simon Schäfer-Stradowsky und Daniel Timmermann (alle IKEM), Dr. Martin Altrock (BBH) sowie Ralf Ott, Albert Hoffrichter und Prof. Dr. Thorsten Beckers (WIP) erstellt.

Grundlage für die Studie bildeten vorausgehende Überlegungen und Forschungsarbeiten im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Forschungsprojektes Dezentrale Beteiligung an der Planung und Finanzierung der Transformation des Energiesystems (DZ-ES) (Förderkennzeichen: 03EK3519). Das Forschungsvorhaben wurde von Prof. Dr. Thorsten Beckers, Technische Universität Berlin, Fachgebiet Wirtschafts- und Infrastrukturpolitik (WIP), geleitet und in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer (FÖV), Prof. Dr. Oscar W. Gabriel, dem Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht an der Universität Greifswald, Prof. Dr. Michael Rodi, sowie Becker Büttner Held Consulting AG (BBHC), Peter Bergmann, bearbeitet.