Richtlinie zur Förderung von afrikanisch-deutschen Kooperationen zum Thema "Wassersicherheit in Afrika - WASA"

Richtlinie zur Förderung von afrikanisch-deutschen Kooperationen zum Thema "Wassersicherheit in Afrika - WASA" "Initialphase Südliches Afrika", Bundesanzeiger vom 12.01.2021

Vom 7. Dezember 2020

Der sichere Zugang zu nachhaltigen Wasserquellen sowie der Schutz vor wasserbedingten Naturgefahren oder Krankheiten sind eine unabdingbare Grundlage für die Verbesserung der Lebensbedingungen in Afrika. Im globalen Vergleich weist Subsahara-Afrika derzeit mit Abstand den geringsten Versorgungsgrad der Bevölkerung mit sauberem Wasser auf (nur 24 % im Vergleich zu 94 % in Europa und Nordamerika, entsprechend UN SDG 6 Report 2018). Das dynamische Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum in vielen Ländern der Region geht einher mit einem Anstieg des Wasserbedarfs. Gleichzeitig besteht eine starke Betroffenheit durch den Klimawandel. Dringend notwendig für wirtschaftliche Entwicklung und politische Stabilität ist gemeinsames Handeln mit innovativen Ansätzen, basierend auf der Analyse der bisherigen Umsetzungshindernisse und der sich ändernden Randbedingungen. Forschung und Bildung können hier einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (insbesondere SDG 6 – Wasser und Sanitärversorgung) der Vereinten Nationen leisten.

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Das übergeordnete Ziel der Fördermaßnahme sind Beiträge zur nachhaltigen Verbesserung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in Afrika. Die Fördermaßnahme dient den gemeinsamen Maßnahmen, die im Rahmen des „Runden Tisches der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung" in Zusammenarbeit mit afrikanischen Partnern und den beteiligten Bundesministerien (Bundesministerium für Bildung und Forschung [BMBF], Auswärtiges Amt, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwickung, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) konzipiert wurden.

Leitgedanken der Fördermaßnahme sind eine gemeinsame Gestaltung durch afrikanische und deutsche Partner ab Beginn der Projekte, eine synergetische und integrierte Herangehensweise durch die Einbeziehung unterschiedlicher Ministerien und Mandatsträger sowie die Verfolgung eines langfristigen Konzepts entlang einer gedachten Verwertungskette von der Wissensgenerierung über Demonstration und Umsetzung zu Transfer und Verstetigung.

Die Förderung findet in mehreren Förderphasen statt, die nacheinander angelegt sind:

Initialphase (fünfzehn Monate),Hauptphase (bis zu vier Jahre), hierzu folgt eine separate Förderrichtlinie.

Die Entscheidung über die zusätzliche Einrichtung einer zweiten Hauptphase erfolgt zu gegebener Zeit unter Berücksichtigung der bis dahin erzielten Ergebnisse.

Die vorliegende Bekanntmachung regelt die Initialphase der Fördermaßnahme „Wassersicherheit in Afrika" im südlichen Afrika. Das spezifische Ziel der Initialphase ist es, gemeinsam mit afrikanischen Partnern regionale Konzepte für die Durchführung der Hauptphase zu erarbeiten sowie die mittelfristigen Möglichkeiten zusätzlicher Finanzierungen und Beistellungen durch afrikanische und deutsche Partner zu klären.

Der Zuwendungszweck liegt in der Durchführung von Untersuchungen zur Verbesserung der Wassersicherheit im südlichen Afrika, inklusive der erforderlichen Veranstaltungen und Netzwerkaktivitäten, sowie in der Ausarbeitung und Vorlage des oben genannten Konzepts für die Hauptphase. Die Fördermittel dürfen dabei nur für die in Nummer 2 beschriebenen Aktivitäten verwendet werden.

Die Fördermaßnahme erfolgt im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung. Darüber hinaus zielt die aktuelle Afrikastrategie des BMBF auf eine verstärkte Kooperation mit afrikanischen Partnern bei der Bewältigung globaler Herausforderungen, beim Aufbau nachhaltiger und hochwertiger Infrastrukturen für wissenschaftliches Arbeiten, bei der Stärkung regionaler und kontinentaler Zusammenarbeit, bei der Entwicklung innovativen Potenzials und neuer Märkte sowie bei der Stärkung des Profils der Bundesrepublik als Schlüsselpartner für Afrika in den Bereichen Bildung und Forschung.

Die Fördermaßnahme ist Teil der BMBF-Strategie „Forschung für Nachhaltige Entwicklung – FONA".

Die Fördermaßnahme trägt zur Umsetzung der Agenda 2063 der Afrikanischen Union sowie der „Science, Technology and Innovation Strategy for Africa 2024" (STISA 2024) der Afrikanischen Union bei. Auf übergeordneter Ebene werden signifikante Beiträge zur Umsetzung der UN-Agenda 2030 (Sustainable Development Goals), den nationalen Klimazielen (NDCs) und nationalen Anpassungsplänen und -strategien erwartet.