Hochschulen als Innovationslabore für nachhaltige Städte und Regionen
Mit der Fördermaßnahme "Hochschulen als Innovationslabore für nachhaltige Städte und Regionen" unterstützt das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) Verbundprojekte, in denen Hochschulen gemeinsam mit Partnern in ihren Städten und Regionen passfähige Innovationen für Klimaneutralität, Ressourcenschonung und Lebensqualität entwickeln. Die Hochschulen werden so zu Impulsgebern und Reallaboren einer nachhaltigen Transformation – mit Strahlkraft weit über den Campus hinaus.
Einreichfrist
Einreichung Projektskizzen bis 17.11.2025 möglich!
Gezielt Kräfte bündeln – Hochschulen als Teil ihrer Stadt und Region
Hochschulen sind wichtige Partner für eine nachhaltige Entwicklung – nicht nur in der Forschung, sondern auch als Teil ihrer Stadt oder Region. Sie sind eng mit ihrer Umgebung verbunden und können gemeinsam mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Kommunen, Unternehmen, Vereinen sowie Bürgerinnen und Bürgern neue Lösungen für eine klimafreundliche und lebenswerte Zukunft entwickeln.
Gemeinsame Lösungen für Schlüsselthemen entwickeln
Gefördert werden regionale Verbundprojekte, in denen Hochschulen zusammen mit mindestens zwei weiteren Partnern aus ihrer Stadt oder Region – idealerweise auch mit der Kommune – konkrete Innovationen erforschen, erproben und in die Anwendung bringen. Themenfelder können unter anderem sein:
- klimafreundliche und vernetzte Mobilität
- optimierte Flächen- und Gebäudenutzung
- bezahlbarer und nachhaltiger Wohnraum
- regionale Nachhaltigkeitsinnovationen, Ausgründungen und soziales Unternehmertum
- blau-grüne Infrastrukturen für Klimaanpassung und Biodiversität
Umsetzung ist Key – Impulse mit Strahlkraft für nachhaltige Städte und Regionen
Wichtig ist, dass die Ergebnisse im Projekt sowie auch für andere Hochschulen und Städte wirklich umsetzbar sind. Deshalb werden in den Projekten insbesondere auch Wege erprobt, wie rechtliche Hemmnisse abgebaut, Entscheidungen organisationsübergreifend besser abgestimmt und vorhandene Mittel gezielt für nachhaltige Maßnahmen eingesetzt werden können.
Bei ihrem jeweiligen Wirkungsmonitoring werden die Forschungsprojekte durch ein wissenschaftliches Begleitprojekt unterstützt. Interessenten hierfür können sich ebenfalls bis 17.11.2025 bewerben.
Mit dieser Förderung trägt das BMFTR dazu bei, Hochschulen und ihre Partner fit für die Zukunft zu machen – damit sie Treibhausgas-Emissionen senken, Ressourcen schonen, neue wirtschaftliche Chancen nutzen und die Lebensqualität vor Ort verbessern können. So werden Hochschulen zu echten Motoren des Wandels.
Die Fördermaßnahme ist Teil der Initiativen „Nachhaltigkeit in der Wissenschaft" und "Stadt-Land-Zukunft" des BMFTR. Sie unterstützt die Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und der Agenda 2030 – insbesondere das Ziel 11 „Nachhaltige Städte und Gemeinden“.
Häufig gestellte Fragen zur Förderrichtlinie (FAQ)
Antragsberechtigt sind neben Hochschulen (inkl. Universitäten) auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, gemeinnützige Unternehmen, Studentenwerke, Kommunen, kommunale Einrichtungen, zivilgesellschaftliche Organisationen und Verbände. Einzelne Personen und GbR sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Innerhalb der Fördermaßnahme werden mehrere Forschungsprojekte aber nur ein einziges wissenschaftliches Begleitprojekt gefördert.
Die Forschungsprojekte entwickeln und erproben Innovationen vor Ort und untersuchen die Nachhaltigkeitswirkung der im Projekt umgesetzten Maßnahmen als Teil ihres Projektes (siehe Nummer 2.1 und 2.2 der Förderrichtlinie).
Das projektübergreifende wissenschaftliche Begleitprojekt der Fördermaßnahme unterstützt die Forschungsprojekte bei der projektübergreifenden Vernetzung sowie beim Wirkungsmonitoring (siehe Nummer 2.3 der Förderrichtlinie).
Forschungsprojekte sind grundsätzlich nur als Verbund mit mindestens drei bis zu fünf Partnern zulässig (inkl. Verbundkoordination). Alle Verbundpartner müssen ihren Sitz in derselben Region haben. Die Verbundkoordination muss durch eine Hochschule übernommen werden. Eine individuelle Hochschule darf sich an mehreren Forschungsprojekten als Verbundpartner beteiligen aber nur in einem einzigen Forschungsprojekt die Verbundkoordination übernehmen. Dies gilt bereits in der Skizzen- bzw. Bewerbungsphase.
Die Beteiligung der jeweiligen Kommune im Verbund ist besonders erwünscht, aber abhängig vom Thema nicht zwingend erforderlich. Diese Beteiligung kann als Verbundpartner mit oder als Praxis-/Kooperationspartner ohne eigene Zuwendung erfolgen.
Es können sich auch sonstige regionale Akteure ohne Zuwendung als Praxis-/Kooperationspartner am Verbund beteiligen und dafür eine Absichtserklärung, aus der ihre Rolle im Verbund hervorgeht, der Projektskizze beifügen (Letter of Intent). Praxis-/Kooperationspartner ohne Zuwendung zählen nicht als Verbundpartner. Als Verbundpartner zählen ausschließlich Institutionen, die eine eigene Zuwendung beantragen.
Das Wissenschaftliche Begleitprojekt kann auch als Einzelprojekt strukturiert werden, sofern alle nötigen Kompetenzen bei einer Institution vorhanden sind.
Nein, alle Verbundpartner mit eigener Zuwendung müssen in derselben Region ansässig sein.
Assoziierte Partner bzw. Kooperationspartner ohne eigene Zuwendung und Auftragnehmer können auch außerhalb der Region ihren Sitz haben.
Eine von der Hochschulleitung unterzeichnete Absichtserklärung, aus welcher hervorgeht, dass die jeweilige Hochschulleitung die Projektziele unterstützt, ist von allen am Verbund beteiligten Hochschulen verpflichtend. Am besten bewertet werden Schreiben, in welchen zudem dargelegt wird, wie die Hochschulleitung die Projektziele unterstützt.
Diese Schreiben (Letter of Intent – LoI) sind mit der Skizze im Anhang über easy-Online einzureichen.
LoI von kooperierenden Partnern aus der Region stärken die Skizze und können ebenfalls im Anhang zur Skizze miteingereicht werden.
Ein Template für LoIs gibt es nicht.
Forschungsprojekte: bis zu drei Jahre
Wissenschaftliches Begleitprojekt: bis zu vier Jahre
Es gibt keine fest definierte Obergrenze für die Fördersumme.
Als grober Orientierungsrahmen: Forschungsverbünde, die wir in der Vergangenheit innerhalb der Initiative "Nachhaltigkeit in der Wissenschaft" gefördert haben, hatten ein durchschnittliches Fördervolumen von 1 bis 1,5 Mio. Euro für den gesamten Verbund.
Neben Personalmitteln (größter Anteil am Budget) können in kleinerem Umfang auch Sachmittel für die Umsetzung der Reallabore (z.B. Veranstaltungen, Stakeholder-Beteiligung), Aufträge (z.B. für Umfragen), Datenbeschaffung, Aufwandsentschädigungen für Praxispartner ohne eigene Zuwendung, Reisen etc. angesetzt werden. Investitionsmittel sind in dieser Fördermaßnahme nicht bzw. nur in sehr geringem Umfang verfügbar.
Die vorgegebene Gliederung für die Vorhabenbeschreibung der Skizze finden Sie in der Förderrichtlinie unter Ziffer 7.2.1.1 (S. 8f.) für die Forschungsprojekte. Dort gibt es auch Vorgaben zur Formatierung und Seitenanzahl. Für das wissenschaftliche Begleitprojekt finden Sie die vorgegebene Gliederung unter Ziffer 7.2.2.1 (S. 10f.).
Ein Template für die Vorhabenbeschreibung und die Unterstützungsschreiben (LoI) gibt es nicht.
Die Skizze wird ausschließlich über easy-Online eingereicht (Direktlink: https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=SOEF&b=SISI), eine Einreichung der Skizze per Post ist nicht (mehr) erforderlich. Auf eine Unterschrift auf der Skizze wird verzichtet (das im automatisch generierten pdf für die Unterschrift vorgesehene Feld bleibt entsprechend leer).
Nachdem Sie Ihre Skizze bis 17. November 2025 eingereicht haben, folgt die formale Prüfung durch den DLR Projektträger sowie die inhaltliche Bewertung durch externe Gutachterinnen und Gutachter. Nach Auswertung der Gutachten wird von einer Auswahl-Jury eine Förderempfehlungen abgegeben, an welcher sich das BMFTR bei der Förderentscheidung orientiert.
Im Anschluss daran (voraussichtlich im März/April 2026) erhalten die ausgewählten Skizzeneinreicherinnen und -einreicher eine schriftliche Aufforderung zur Antragstellung.
Die Anträge sind voraussichtlich im Juni 2026 über easy-Online beim DLR Projektträger einzureichen.
Wenn alle Vorgaben des Projektträgers sowie die Auflagen der Jury erfüllt sind, wird das Projekt vom DLR Projektträger bewilligt. Ein Projektstart ist voraussichtlich frühestens zum 01. November 2026 möglich. Die meisten Projekte werden voraussichtlich Anfang 2027 starten können.
Diese FAQ wurden in verständlicher und allgemeingültiger Sprache formuliert. Unschärfen sind dabei unvermeidlich. Rechtsverbindlichen Charakter hat allein der Originaltext der veröffentlichten Förderrichtlinie.
Nachrichten zur Maßnahme
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