23.02.2021 30.06.2024
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Richtlinie zur Förderung der Begleitforschung zur Modellregion Bioökonomie im Rheinischen Revier

Die im Januar 2020 erschienene „Nationale Bioökonomiestrategie“ beschreibt die Bioökonomie als wesentlichen Beitrag zum Erreichen der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030. Die Bioökonomie strebt nach der Nutzung biologischen Wissens zur Entwicklung umwelt- und naturschonender Produktionsverfahren in allen Wirtschaftsbereichen und zielt auf eine nachhaltige Erschließung und Nutzung biologischer Ressourcen. Sie steht für eine klimaschonende Wirtschaftsweise und für das Erreichen der im Übereinkommen von Paris vereinbarten Klimaschutzziele. Zugleich ist die Bioökonomie ein entscheidender Faktor für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft.

Ihre Ziele teilt die Bioökonomie unter anderem mit dem „Europäischen Green Deal" und dessen Aktionsplan zur Förderung einer effizienteren Ressourcennutzung durch den Übergang zu einer sauberen und kreislauforientierten Wirtschaft und zur Wiederherstellung der Biodiversität und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung.

Auf nationaler Ebene wurde mit dem Kohleausstiegsgesetz vom August 2020 und dem damit umfassten „Kohleverstromungsbeendigungsgesetz" (KvbG) ein wichtiger Schritt innerhalb der Energiewende und hin zu einem klimaneutralen Wirtschaften vollzogen. Der Ausstieg aus der Kohleverstromung wird komplementiert durch das „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen" (StStG), das den erforderlichen Strukturwandel in den vom Ausstieg aus der Kohleverstromung besonders betroffenen Regionen unterstützt. Es fördert nicht nur alternative Energiequellen, sondern den Umbau treibhausgasintensiver und den Aufbau neuer, besonders klimaeffizienter Industrien. Hierzu ermöglicht es Investitionen in nachhaltige industrielle Produktionsweisen und zukunftsgerichtete Arbeitsplätze. Eine der im Gesetz konkret genannten Maßnahmen ist der Aufbau einer „Modellregion Bioökonomie" im Rheinischen Revier (§ 17 Nr. 12). Diese trägt zur im Leitbild für das Rheinische Zukunftsrevier genannten Entwicklung einer Modellregion für geschlossene Stoffkreisläufe und Kreislaufwirtschaft bei, die neue Wertschöpfungen im Bereich der Bioökonomie etabliert (StStG, Anlage 3).

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie sowie des Strukturstärkungsgesetzes eine breite Vielfalt von vielversprechenden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (FuEuI) aus dem Bereich der Bioökonomie im Rheinischen Revier. Das Ziel, der Aufbau einer Modellregion Bioökonomie, geht jedoch darüber hinaus. Ziel der vorliegenden Förderrichtlinie ist es, die Entwicklung der Modellregion Bioökonomie insgesamt sowie insbesondere das Zusammenspiel und die Hürden bei der Anwendung neuen Wissens kontinuierlich zu verfolgen, zu analysieren und die gesammelten Erfahrungen für andere Regionen und Anwendungskontexte zur Verfügung zu stellen. Die begleitende Forschung ist ein wichtiger Beitrag zur konkreten Ausgestaltung von Innovationen im Zusammenspiel unterschiedlicher Akteure im Kontext des Strukturwandels zu einer nachhaltigeren Wirtschafts- und Lebensweise.

Wer wird gefördert?

Gefördert wird ein Verbund aus öffentlichen und privaten Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, Transfer und Innovationsvermittlung, der die Entwicklung der Modellregion Bioökonomie begleitet und ihre Fortschritte mit Blick auf wirtschaftliche Kennzahlen, Nachhaltigkeit und Klimaschutz sowie hinsichtlich des Erreichens strategischer Ziele der Nationalen Bioökonomiestrategie und des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen kontinuierlich beobachtet und analysiert.

Antragsberechtigt sind Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, wie Hochschulen und außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftsinstitute, Bundes- und Landeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben, Technologietransfer-Einrichtungen mit Sitz in Deutschland und deutsche Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, darunter insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben (siehe Anlage) anteilig finanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Was wird gefördert?

Gefördert wir ein Verbund, der Fragen beantwortet und Aspekte bearbeitet und erforscht, die für den Erfolg der Modellregion Bioökonomie von besonderer Bedeutung sind. Der geförderte Verbund soll Ergebnisse aus den FuEuI-Projekten in der Modellregion Bioökonomie aufgreifen und deren Wirkung auf den Strukturwandel untersuchen. Die Ergebnisse der Förderung sollen dabei auch über die Region hinausweisen und Impulse für andere Regionen mit ähnlicher Ausrichtung als auch für das Feld der Bioökonomie insgesamt liefern:

  • Welche konkreten Fortschritte erzielt die Modellregion mit Blick auf grundlegende wirtschaftliche Kennzahlen für den Strukturwandel (beispielsweise Wertschöpfung, Arbeitsplätze, Unternehmensgründungen oder -ansiedlungen)?
  • Welche konkreten Beiträge leistet die Modellregion Bioökonomie zum Strukturwandel im Rheinischen Revier? Wie wirkt sie dabei mit anderen Initiativen zur Förderung des Strukturwandels zusammen? Und welche Erfahrungen erweisen sich als modellhaft für andere Regionen? Zur fundierten Beantwortung der Fragen sollte ein entsprechend ausgearbeiteter Analyserahmen, beispielsweise aus dem Bereich der Transitionsforschung oder der Mehrebenenanalyse, genutzt werden.
  • Zur vollen Entfaltung der Potenziale der Bioökonomie müssen Forschung und Entwicklung durch ständig fortgeschriebene Anwendungsszenarien ergänzt werden. Szenarien helfen beim Erkennen von Umsetzungspotenzialen und bei der konkreten Ausgestaltung von Innovationen.
  • Damit aus unterschiedlichen Innovationen eine Modellregion wird, ist das Zusammenspiel unterschiedlicher Akteure besonders wichtig. Der Verbund sollte eine aktive Rolle bei der Verbreitung und Vermittlung von Wissen übernehmen. Unter anderem sollte er regelmäßige Statuskonferenzen organisieren, um die relevanten Akteure zusammenzubringen und über den Stand unterschiedlicher Innovationen berichten zu lassen.
  • Neben den Innovationsakteuren in der Region stellt auch das Zusammenspiel unterschiedlicher politischer Ebenen (Kommunen, Länder, Bund, Europäische Union) einen wichtigen Erfolgsfaktor dar. Welche Erfahrungen lassen sich aus dem Aufbau der Modellregion Bioökonomie gewinnen, die für andere Regionen nutzbar wären?
  • In einem Zeitalter globaler Wertschöpfungsketten ist eine Modellregion auf eine lebendige Vernetzung über die Region hinaus angewiesen. Der Verbund sollte zur nationalen und internationalen Vernetzung der Modellregion mit anderen Regionen beitragen und internationale Erfahrungen für die Modellregion Bioökonomie im Rheinischen Revier nutzbar machen.
  • Um nachverfolgen zu können, ob und in welcher Weise die bioökonomischen Innovationen zu den übergreifenden Nachhaltigkeits-, Klimaschutz- und Kreislaufzielen der Nationalen Bioökonomiestrategie beitragen, sollte eine fortlaufende begleitende Analyse von Nachhaltigkeitsaspekten stattfinden. Dies schließt auch vergleichende Analysen mit anderen Regionen oder Technologiepfaden ein, um die nachhaltigsten Lösungen für die Modellregion herauszustellen. Dabei sollen u. a. auch Nachhaltigkeitseffekte entlang gesamter Stoffströme und Wertschöpfungsketten, etwa von der Erzeugung biogener Ressourcen bis hin zur Entsorgung oder Kreislaufführung, berücksichtigt werden.
  • Als eigenständigen Beitrag zum Erfolg der Modellregion sollte der Verbund innovative Formate der Kommunikation und Partizipation in der Region entwickeln und zugleich deren Wirksamkeit mit Blick auf das Wissen über und die Akzeptanz von innovativen bioökonomischen Lösungen erheben und auswerten. Hierunter fällt auch die besondere Ansprache von Unternehmen und Start-Ups, die sich mit einer Gründung oder Ansiedlung im Rheinischen Revier auseinandersetzen.
  • Auf Basis der fortlaufenden begleitenden Forschung zu den vielfältigen Vorhaben der Modellregion soll nach drei Jahren (2024) ein zusammenfassender Statusbericht vorgelegt werden, der eine Evaluation der bisheriger erzielten Ergebnisse der Modellregion und Empfehlungen zu deren Weiterentwicklung enthält.

Um die genannten Fragen und Aspekte bearbeiten zu können, sollen die Partner des zu fördernden Verbundes an den regelmäßigen Projekttreffen der im Rahmen des Strukturstärkungsgesetzes geförderten FuEuI-Vorhaben der Modellregion Bioökonomie teilnehmen.

Wie wird gefördert?

Die Förderdauer beträgt zunächst bis zu fünf Jahre. Abhängig von einer Zwischenbegutachtung frühestens nach drei Jahren und der weiteren Entwicklung der Modellregion sind weitere Förderphasen möglich.

Das Antragsverfahren ist einstufig angelegt. Ein vollständiger Förderantrag liegt nur vor, wenn mindestens die Anforderungen nach Artikel 6 Absatz 2 AGVO (vgl. Anlage) erfüllt sind.

Einreichungsfrist ist der 31. Mai 2021.

Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Details zur Antragserstellung sowie zu den Bewertungskriterien sind in der Förderrichtlinie genannt und werden in den Hinweisen für Förderinteressenten erläutert. Verbindlich ist der Text der Bekanntmachung.

Förderinteressierten wird dringen empfohlen, zur Beratung frühestmöglich Kontakt mit dem zuständigen Projektträger aufzunehmen.

Allgemeine Fragen zur Projektförderung beantwortet die Förderberatung „Forschung und Innovation" des Bundes. Insbesondere Erstantragstellern wird empfohlen, sich mit der Förderberatung für eine ausführliche Beratung in Verbindung zu setzen.

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